Als Geschäftsführer haftest du persönlich.
Auch bei Cyberangriffen.

Die wenigsten Geschäftsführer wissen: Bei einem Cyberangriff mit Datenschutzverletzung können sie persönlich haftbar gemacht werden — mit ihrem Privatvermögen. Kein Firmenschutzschild. Kein 'Das wusste ich nicht'.

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Was die meisten Geschäftsführer nicht wissen

Du denkst, deine GmbH schützt dich? Bei Cyberangriffen gilt das nur bedingt. Drei Gesetze machen dich als Geschäftsführer persönlich verantwortlich:

Die 3 Haftungsgrundlagen

DSGVO Art. 82

Bei Datenschutzverletzungen haftet das Unternehmen. Aber: Der Geschäftsführer kann in Regress genommen werden, wenn er seine Organisationspflichten verletzt hat. Bußgelder: bis 20 Mio. Euro oder 4% des Jahresumsatzes.

GmbHG § 43

Die Geschäftsführer haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Keine angemessene Cybersicherheit? Sorgfaltspflicht verletzt. Haftung: persönlich, unbegrenzt.

NIS2-Richtlinie

Geschäftsführer müssen Cybersicherheitsmaßnahmen genehmigen UND deren Umsetzung überwachen. Persönliche Haftung bei Verstößen wird explizit geregelt.

Montag, 7:42 Uhr. Nichts geht mehr.

Tag 1

Montag

Ransomware hat über Nacht alle Systeme verschlüsselt. Kein Zugriff auf Kundendaten, keine E-Mails, keine Rechnungen. Dein IT-Dienstleister sagt: 'Das dauert.'

Tag 3

Mittwoch

Die Datenschutzbehörde muss innerhalb von 72 Stunden informiert werden. Du hast es gerade noch geschafft. Aber: Die fragen jetzt nach deinem Sicherheitskonzept.

Tag 7

Nächste Woche

Kunden rufen an. Lieferanten werden ungeduldig. Dein Steuerberater fragt nach den Belegen. Die lokale Presse hat Wind bekommen.

Monat 2

Zwei Monate später

Die Datenschutzbehörde stellt fest: Keine dokumentierten Sicherheitsmaßnahmen, kein Notfallplan, veraltete Backups. Bußgeldbescheid: 50.000 Euro. Dein Gesellschafter prüft Regressansprüche gegen dich persönlich.

Das ist kein Worst Case. Das ist der Durchschnittsfall.

So schützt du dich — als Geschäftsführer

P

Prüfen

Cyber-Check machen — In 5 Minuten weißt du, wo dein Unternehmen steht. Der Check dokumentiert deinen Status — das ist im Ernstfall dein Nachweis, dass du gehandelt hast.

A

Absichern

Cyberversicherung abschließen — Die Versicherung deckt nicht nur Schäden, sondern auch deine persönliche Haftung als GF. Plus: 24/7 Incident Response Team.

N

Nachweisen

Sorgfaltspflicht dokumentieren — Mit dem Cyber-Check und der Versicherung hast du einen lückenlosen Nachweis, dass du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist.

Die meisten Berufshaftpflichtversicherungen schließen Cyber-Risiken explizit aus. Prüfe deine Police — oder lass uns gemeinsam draufschauen.

Dein Privatvermögen ist nicht verhandelbar.

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